Abteilung Kompetenzzentrum Förderprogramme: Weiter auf Erfolgskurs – viele Neuerungen

107,6 Millionen Euro Fördergelder brachten die Mitarbeitenden der Abteilung K 2024 zur Auszahlung. Diese Summe verteilt sich auf 7 000 Anträge in mehr als 60 Förderprogrammen.

Aktualisiert am: 03.02.2025
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Fördersummen der Abteilung K im Jahr 2024
Sachgebiet
Förderprogramm
Auszahlungssummen in Millionen Euro
K2
Fischereiförderung
1,49
K2
Erzeugerorganisation Obst und Gemüse
0,90
K2
Fischotterentschädigung
1,90
K2
Marktstrukturförderung
13,23
K3
Bienenförderung (acht bayerische und EU-finanzierte Maßnahmen)
1,75
K3
Europäisches Schulprogramm (Schulmilch und Obst/Gemüse für Schulen)
16,15
K4
Agrarwirtschaftsgesetz (Verbundberatung und übertragene Aufgaben, z. B. LKV, LKP, BBV usw.)
37,04
K4
Ernährungsprogramme
1,21
K4
Tierzuchtförderung, Bauförderung, sonstige Förderungen
8,27
K4
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) 
1,36
K4
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)
11,13
K4
Erlebnis Bauernhof
1,18

Förderabwicklung EU-Schulprogramm

Mädchen hält sich eine Tomate vor die Nase © gettyimages

Die Meldung der Schüler- bzw. Kinderzahlen von 9 500 Einrichtungen wurden im Herbst 2024 erstmals in der eAkte erfasst. Strukturiert erfolgte die weitere Bearbeitung der Meldeblätter zeitgleich in München und Marktredwitz ohne Kurierfahrten zwischen den Standorten. Außerdem neu: Die Antragstellung der Lieferanten erfolgt seit dem neuen Schuljahr ausschließlich in iBALIS, die EDV-Eingabe von 60 000 Lieferscheinen entfällt. Aufgabenverlagerungen wurden möglich. Aufgrund von Personaleinschnitten war dies zwingend. Schlussendlich ist über die Standorte München und Marktredwitz ein neuer Teamgeist entstanden.

EU-Schulprogramm

Bienenförderung

Der Bereich Bienen stellt um. Bienenhalter können bereits online über iBALIS beantragen:

  • Förderungen für Wahlmodule an Schulen, 
  • Fortbildungen durch Vereine, 
  • Geräte zur Imkerei und Honigverarbeitung. 

Ökoimkern, Standbesuche und alles Weitere werden 2025 online zur Verfügung gestellt.

Förderung der Bienenhaltung

Zukunftsvertrag Landwirtschaft

2023 hat die Staatsregierung den Zukunftsvertrag mit dem Bauernverband vereinbart. Erste Fördergelder (circa 1,5 Millionen Euro) wurden 2024 ausbezahlt für Maßnahmen der Landjugendorganisationen und des Vereins "Unsere Bayerischen Bauern". In den kommenden Jahren wird die Förderabwicklung erheblich umfangreicher werden.

eAkte schafft Freiräume

Platz für durchschnittlich sechs Ordner je Förderfall fällt künftig weg. In der Marktstruktur erfolgt die Antragstellung nun online über iBALIS. Die Bearbeitung der Förderfälle findet in der eAkte statt – auch in mobiler Arbeit und an unterschiedlichen Orten. So bereichert die Digitalisierung die Zusammenarbeit zwischen den Standorten München und Marktredwitz.

Erlebnis Bauernhof

Schulkinder besuchen einen Bauernhof und absolvieren dort ein Lernprogramm. In der Fördermaßnahme „Erlebnis Bauernhof“ wurde 2024 erstmals mehr als eine Million Euro ausbezahlt. Antragstellende Betriebe müssen zugelassen und entsprechend qualifiziert sein.

Erlebnis Bauernhof - Informationen für Betriebe

BayProTier: ständige Weiterentwicklung

Das Programm verbessert das Tierwohl in der Nutztierhaltung. Zu Beginn 2022 wurden Zuchtsauen- und Ferkelaufzuchtbetriebe begünstigt (83 Anträge, 884 931 Euro Förderung, Abwicklung über Sharepoint). 2023 wurden Mastschweine und -rinder eingeschlossen; die Antragstellung wurde über iBALIS abgewickelt (943 Bewilligungen, 11,13 Millionen Euro).

Seit der Antragstellung 2024 mit Verpflichtungszeitraum 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 ist das Programm massiv verschlankt und vereinfacht:

  • kombinierter Förder- und Zahlungsantrag, 
  • keine weiteren Aufzeichnungen (z. B. Bestandsregister),
  • keine weiteren Anträge. 

874 Anträge wurden bis Ende Juni 2024 fristgerecht eingereicht.

Fischotterentschädigung steigt

Fischotterschäden in der Teichwirtschaft nehmen zu. Betroffen sind vor allem die Oberpfalz und Oberfranken. 2024 liegt der beantragte Schadensausgleich bei 2,37 Millionen Euro, die ausbezahlte Entschädigung beträgt 1,9 Millionen Euro (entspricht 80 Prozent des Schadens).

Die jährliche Schadenssumme durch den Fischotter übersteigt die im EMFAF (Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds) ausbezahlte Investitionsförderung für die Teichwirtschaft (2024: circa 1,5 Millionen Euro) erheblich.

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