EU-Schulprogramm

Das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk ist für die Zulassung der Lieferanten im EU-Schulprogramm und die verwaltungstechnische Abwicklung des EU-Schulprogramms in Bayern zuständig.

Aktualisiert am: 21.08.2025
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Mädchen hält sich Tomate vor die Nase gettyimages

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst und Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukten. Das EU-Schulprogramm wird aus EU- und Landesmitteln finanziert.

Neu: Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2025/2026

Das EU-Schulprogramm erfreut sich bei Bayerns Kitas und Schulen großer Beliebtheit. Zur besseren Planbarkeit wird daher für das Schuljahr 2025/2026 ein Anmeldeverfahren eingeführt. Die Anmeldung ist nur durch den Lieferanten vom 1. bis 30. September 2025 über iBALIS möglich.

Welche Einrichtungen können angemeldet werden?

Im Schuljahr 2025/2026 sind alle Einrichtungen teilnahmeberechtigt, die im Schuljahr 2024/2025 bereits vor dem 1. Mai 2025 teilgenommen haben, wenn für die Einrichtung in der jeweiligen Produktgruppe (Obst/Gemüse, Milch/Milchprodukte) durch den Lieferanten bis zum 31. Juli 2025 mindestens eine digitale Lieferbestätigung für Lieferungen zwischen dem 1. September 2024 und dem 30. April 2025 mit einem Antrag über iBALIS eingereicht wurde.

Zugelassene Lieferanten

Die Belieferung mit Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten ist allerdings nur durch zugelassene Lieferanten möglich.

Liste der aktuell zugelassenen Lieferanten im EU-Schulprogramm

    Ansprechpartner

    Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

    Adresse:
    Kompetenzzentrum Förderprogramme Heinrich-Rockstroh-Straße 10 95615 Marktredwitz
    Telefon:
    0871 9522 4600
    Fax:
    0871 9522-4399