Förderprogramme
Die betreuten Förderprogramme sind vielfältig und reichen von der Bienenförderung bis zum Schulprogramm.
Bei der Abwicklung muss das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der Staatlichen Führungsakademie eine Vielzahl komplizierter verfahrens- und haushaltstechnischer Vorgaben sowie umfangreiche Rechtsvorschriften einhalten. Dies setzt Erfahrung im Fördervollzug und spezielle fachliche Kenntnisse voraus. Das Kompetenzzentrum ist darüber hinaus Anlaufstelle für die sich im Kontrollvollzug ergebenden Rechtsprobleme und bearbeitet Widerspruchs- und Klageverfahren.
EU-Schulprogramm

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Das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk ist für die Zulassung der Lieferanten im EU-Schulprogramm und die verwaltungstechnische Abwicklung des EU-Schulprogramms in Bayern zuständig.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst und Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukten. Das EU-Schulprogramm wird aus EU- und Landesmitteln finanziert. Mehr
Erlebnis Bauernhof

Die Abteilung Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk ist für die Zulassung der landwirtschaftlichen Betriebe zum Programm "Erlebnis Bauernhof" verantwortlich und nimmt diese in die Liste der Erlebnis-Bauernhof-Betriebe im Internet auf. Dieses Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermöglicht Schulkindern die Teilnahme an einem kostenfreien Lernprogramm auf einem Bauernhof. Mehr
Schülerunternehmen

Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist für die verwaltungstechnische Abwicklung des Programms zuständig.
- Gefördert wird der Aufbau oder die Erweiterung von Schülercafés oder anderen Einrichtungen (z. B. mobile Theke) zur gesundheitsförderlichen Verpflegung im Schulalltag: zum Frühstück, in der Pause oder mittags.
- Teilnehmen können Schulen in Bayern aller Schultypen ab der Jahrgangsstufe 7.
- Der Zuschuss liegt bei bis zu 4.500 Euro, maximal 70 Prozent der Kosten für die Einrichtung und Ausstattung des Schülercafés.
- Der Start ist jederzeit möglich. Dazu nehmen interessierte Schulen Kontakt zur regionalen Vernetzungsstelle Schulverpflegung im Regierungsbezirk auf. Im Anschluss stellen die Schule oder der Sachaufwandsträger den schriftlichen Antrag beim Kompetenzzentrum Förderprogramme der Staatlichen Führungsakademie. Nach der Zustimmung zum Vorhaben durch die FüAk kann das Schülerunternehmen starten.
Ansprechpartner vor Ort
Vernetzungsstellen Schulverpflegung
Beispiele für Schülercafés
Jede Schule kann Ihr Projekt auf der Internetseite der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Bayern präsentieren. Dazu bitte den Fragebogen ausgefüllt an die Staatliche Führungsakademie, Kompetenzzentrum Förderprogramme, senden.
Fachinformationen
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
Förderung der Bienenhaltung

© C. Schüßler - fotolia.com
EU-kofinanzierte Maßnahmen
Nur von Bayern finanzierte Maßnahmen
Jahresbericht Bienenförderung
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse

Antragstellung
Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist die Anerkennung der EO durch das LfL-Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte.
Marktstrukturförderprogramm 2014 bis 2020
Antragstellung
Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme, einzureichen.
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Menzinger-Strasse 54
80638 München
Tel.: 0871 9522-4200
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
VuV-Programm
Antragstellung
Die Förderanträge zu den einzelnen Antragsrunden sind spätestens zu den festgelegten Endterminen einzureichen.
Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme einzureichen.
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
Förderung von Grünfuttertrocknungsbetrieben
Insbesondere für ökologisch wirtschaftende Betriebe ist das von den Trocknungen erzeugte Trockengrünfutter ein wichtiges, unverzichtbares Eiweißfuttermittel – gerade auch im Hinblick auf eine erfolgreiche Umsetzung des Landesprogramms BioRegio Bayern 2020.
Zweistufiges Antragsverfahren
Im ersten Schritt können die Unternehmen Antrag auf Förderung eines betriebsindividuellen Unternehmenskonzepts stellen. In einem weiteren Antragsverfahren kann danach ein Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Wirtschaftlichkeit von Grünfuttertrocknungsbetrieben (FuTrRL) 2015 gestellt werden.
Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme einzureichen.
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
Fischereiförderung

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Antragstellung
Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme einzureichen.
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
Weinbauförderung

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Antragstellung
Die Anträge für Maßnahmen im Weinbauprogramm werden bei der Landesanstalt für Wein- und Gartenbau (LWG) eingereicht. Die LWG leitet die Anträge mit einer fachlichen und gegebenenfalls baufachlichen Stellungnahme an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme, weiter.
Die FüAk prüft die Anträge und ist zuständig für die weitere Bearbeitung des Antrags von der Bewilligung und Überprüfung der ausgeführten Maßnahme bis zur Auszahlung der Fördermittel.
Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz
Fördermaßnahmen
- Betriebliche und soziale Hilfen
- Förderung der Betriebs- und Haushaltshilfe sowie des Melkeraushilfsdiensts
- Förderung der Familienberatung
- Berufliche Bildung
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Förderung von Baumaßnahmen im Bereich agrar- und forstwirtschaftlicher Ausbildungsstätten
- Förderung der Landjugendverbände für ihre besonderen Aufgaben im ländlichen Raum
- Förderung der Bildungszentren ländlicher Raum für bestimmte Maßnahmen
- Produktionstechnische Beratung im Rahmen der Verbundberatung
Erstattungen für übertragene Aufgaben
- Mitwirkung beim Anerkennungsverfahren für Saat- und Pflanzgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz
- Organisation und Durchführung der Boden- und Kartoffel-Probenahme nach dem Saatgutverkehrsgesetz und dem Pflanzenschutzgesetz
- Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz
- Klassifizierung und Verwiegung von Schlachtkörpern nach dem Vieh- und Fleischgesetz
Verwendungsnachweisprüfung Nachwachsende Rohstoffe - Biomasseheizkraftwerke
Abwicklung der Fördermaßnahmen
- Für die fachliche Beratung, Betreuung und Evaluierung der Fördervorhaben steht C.A.R.M.E.N (Centrales Agrar-Rohstoff-Marketing und Entwicklungsnetzwerk e.V.) zur Verfügung.
- Die Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung, die Bewilligung, Mittelbewirtschaftung, Auszahlung und Auflagenkontrolle liegt beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ).
- Das Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk ist zuständig für die Überprüfung der Verwendungsnachweise und die Durchführung der damit verbundenen Vor-Ort-Kontrollen, die Erstellung von Prüfberichten, die Berechnung der Fördermittel sowie die Brennstoffkontrollen und die Überprüfung der Einhaltung der Zweckbindung der durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten (StMELF) geförderten Projekte.
Antragsstellung und Information
Förderung von Biomasseheizwerken (BioKlima)
Gefährdete Nutztierrassen (Pferd)
Antragstellung
Anträge müssen bis spätestens 15. November des Jahres unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks bei der Staatlichen Führungsakademie, Kompetenzzentrum Förderprogramme eingegangen sein.
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: komzf@fueak.bayern.de
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