Zentrales Kompetenzzentrum Flächenmonitoring
Der Anfang ist gemacht

Ende November 2021 hat Julia Klöckner kurz vor der Übergabe des Bundeslandwirtschaftsministeriums an Cem Özedmir die Bund-Länder-Vereinbarung zum Zentralen Kompetenzzentrum Flächenmonitoring unterschrieben. Damit konnte die Vereinbarung rückwirkend zum 15. August 2021 in Kraft treten und das ZKF offiziell in Betrieb genommen werden.

Mit der Einführung des verpflichtenden Flächenmonitorings im InVeKoS für alle Länder mit der Agrarreform 2023 wird sich das bisherige System der stichprobenartigen Vor-Ort-Kontrollen grundlegend ändern müssen. Hiervon werden alle Bundesländer betroffen sein. Die Einführung des neuen Systems bietet nun die Chance, diese hochtechnisierten Entwicklungen gemeinsam und damit letztendlich effizienter zu gestalten.

Vorgeschichte
Auf Bundesebene hatte man sich daher in der Agrarministerkonferenz am 27. September 2019 geeinigt, eine zentrale Stelle zur Unterstützung der Bundesländer bei der Einführung und dem Betrieb eines Flächenmonitoring-Systems (AMS = Area Monitoring System) einzurichten. Ein Jahr später wurde Bayern beauftragt und noch ein Jahr später konnte die Bund-Länder-Vereinbarung für das ZKF in Kraft treten. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) hat den Auftrag an die FüAk als zentrale Mittelbehörde erteilt, eine entsprechende Einheit aufzubauen.
An erster Stelle stand für die FüAk die Personalgewinnung und wurde mit Ausschreibung von vier Stellen mit fachlicher Kompetenz entsprechend den Aufgaben des ZKF Ende September 2021 in die Wege geleitet. Insgesamt haben sich 50 Personen auf die ausgeschriebenen Stellen beworben. Eine Auswahl von Bewerbern wurde zu den Vorstellungsgesprächen geladen. Die Zuschläge konnten im Dezember erteilt werden. Seit April 2022 sind wir nun voll besetzt.
Finanzierung des ZKF
Die Länder und der Bund finanzieren die in der Bund-Ländervereinbarung beschriebenen und als Basismodul bezeichneten Aufgabenbereiche. Sollte ein Land einen darüber hinaus gehenden Auftrag an das ZKF erteilen, sind die anfallenden Kosten auch von diesem Land zu tragen.

Wir haben dazu im FüAk-Newsletter 2-2021 berichtet Externer Link

Konkrete Aufgabenbereiche des ZKF in der Startphase

Auf Basis der Vereinbarung über den Aufbau und Betrieb eines Zentralen Kompetenzzentrums Flächenmonitoring (ZKF) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik haben der Bund und die Länder das ZKF in einem ersten Schritt mit folgenden Arbeiten beauftragt:

MS Share-Point als Basis für die Zusammenarbeit

Mit dem StMELF wurde vereinbart, dass MS SharePoint dem Bund und den Ländern als eine Plattform mit Erkenntnisspeicher, Wissensdatenbank und auch als Arbeitsebene dienen soll. Dazu muss für jeden Benutzer ein Konto eingerichtet werden. Den jeweiligen Anwendungsbereichen im SharePoint können dann zukünftig je nach Arbeitsbereich bedarfsgerecht Berechtigungen zugewiesen werden. So soll zum Beispiel jeder Berechtigte EU-Dokumente und deren Übersetzung einsehen können. Wenn länderspezifisch Ausschreibungen vorbereitet werden, soll natürlich nur das betroffene Bundesland Zugriff haben.

Unterstützung bei Ausschreibung und Vergabe

Vergabeverfahren und Ausschreibungen für alle Bundesländern zum Themenbereich Flächenmonitoring-System durch das ZKF durchführen zu lassen, entspricht sicherlich einer Idealvorstellung. Dies zu erreichen, könnte für eine bestimmte, in der Zukunft liegende Beschaffung durchaus möglich sein. Denkbar wäre zum Beispiel eine auf künstlicher Intelligenz basierte Software für die automatische Auswertung von Bildaufnahmen, die von Landwirten im Zusammenhang mit der beantragten Förderung erstellt und hochgeladen werden.
Schon jetzt gefragter Partner
In der Startphase wird das ZKF die Länder bei der Erstellung der fachlichen Unterlagen, zum Beispiel der Leistungsbeschreibung, unterstützen. Interessanterweise zeigt sich bereits in der aktuellen Phase, dass die Frage nach den Unterlagen zu aktuell erfolgten Ausschreibungen nicht bei den entsprechenden Ländern erfolgt, sondern das ZKF als "Einheit mit Überblick" die entsprechende Anfrage mit der Bitte um Zuleitung erhält.

Georeferenzierte Bildaufnahmen (Geotagged Photos)

Die Aufnahme georeferenzierter Bilder durch den Landwirt wird ab 2023 Teil des Fördersystems sein. Einzelne Bundesländer haben bereits Apps für die Aufnahme und das Hochladen dieser Bilder entwickeln lassen. Weitere Länder sind gerade dabei. Um allen Bundesländern zu dieser Thematik einen Überblick zur Funktionsweise und zu den implementierten Details zu geben, plant das ZKF einen Workshop zu diesem Themenbereich. Mit dabei werden auch wissenschaftliche Einrichtungen sein, die sich mit der gezielten Aufnahme landwirtschaftlicher Flächen und insbesondere von Bewirtschaftungssituationen wie etwa gemulchte Flächen befassen. Ziel ist es, allen Betroffenen einen umfassenden Überblick über bereits bestehende Anwendungen und Entwicklungen zu ermöglichen.

Vorbereitungen zur automatisierten Auswertung

Eine sehr große Herausforderung wird es sein, diese große Anzahl an georeferenzierten Bildaufnahmen auszuwerten. Um eine funktionierende Software dafür entwickeln zu lassen, bedarf es einer Vielzahl von Trainingsdaten, also Bildaufnahmen, die eine bestimmte Situation zeigen und zusätzlich diese Situation auch beschrieben ist. Von einigen Bundesländern wurde bereits begonnen, unter definierten Vorgaben Bilder aufnehmen zu lassen. Das ZKF sieht hier als ersten Schritt die Notwendigkeit, für die Bilder eine leistungsfähige Datenspeicherung mit einfacher Zugriffsmöglichkeit zu finden. Dazu nehmen wir zum Beispiel aktuell Kontakt mit den Betreibern des EU-Projektes LUCAS auf.

LUCAS Externer Link

Kommunikation Verwaltung – Landwirte

Die Antrags- und Kommunikationsplattformen der Bundesländer sind historisch bedingt sehr unterschiedlich. Die Anforderungen an eine umfassende Informations- und Kommunikationsplattform steigen auch aufgrund stetig neuer Vorgaben im Bereich des Europäischen Rechts. Das ZKF wird zu dieser Thematik in einem ersten Schritt den Ländern einen Workshop anbieten, mit der Möglichkeit sich hinsichtlich aktueller und geplanter Verfahren auszutauschen. Inhaltlich soll auch angesprochen werden, wie Flächenmonitoring als neues System der Landwirtschaft nahegebracht und die notwendige durchaus verpflichtende Unterstützung aktiviert werden kann.

Testlauf für Länder ohne bisheriges Flächenmonitoringprojekt

Zur beispielhaften Auswertung eines Flächendatensatzes der Antragsdaten des Jahres 2021 durch das Sentinel-Monitoring z. B. über Code-DE-Cloud und Sen4CAP können Bundesländer ohne bisherige Testläufe ihre Systeme auf die neuen Abläufe im Jahr 2023 vorbereiten. Das ZKF bietet diese Auswertung als Dienstleistung für die Bundesländer an. Auch können die Ergebnisse zur Validierung eines bereits durchgeführten Monitoringprojektes genutzt werden.

Bund-Länder-Arbeitsgruppen

Das ZKF ist mit seinen Aufgaben verschiedenen Bund-Länder-Arbeitsgruppen (BLAG) inklusive Unterarbeitsgruppen zugeordnet. Die Arbeitsgruppen befassen sich mit der "Übersetzung" und "Auslegung" der EU-Vorgaben mit Ziel, für alle Bundesländer einheitliche Bestimmungen zu beschreiben. Konkret ist aktuell ein Schwerpunkt, die mit der GAP 2023 neu vorgegebenen Auflagen auf eine mögliche Prüfbarkeit durch automatisierte Auswertung von Satellitenbildern bzw. georeferenzierten Fotos einzustufen. Die Ergebnisse daraus bilden für die Zukunft die Grundlage für den Einsatz des AMS und einem weitgehenden Verzicht auf die Vor-Ort-Kontrollen.
Weitere Arbeitsaufträge werden die Länder dem ZKF zu einem späteren Zeitpunkt erteilen. Unabhängig von den beschriebenen Aufgaben hält das ZKF Kontakt zu wissenschaftlichen Einrichtungen und den einschlägigen Wirtschaftsbeteiligten auf Bundes- und EU-Ebene und informiert sich so über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem AMS. Der Anfang ist gemacht!
Ansprechperson
Rainer Schmachtenberger
Abteilung T Technische Förderabwicklung