Verbundberatung
Anerkennung und Förderung von Beratungsunternehmen

Beratung im Verbund
Die Verbundberatung ist die vertraglich geregelte Zusammenarbeit von anerkannten nichtstaatlichen Beratungsanbietern mit der staatlichen Beratung. Sie basiert auf dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz. Seit dem Jahr 2008 gibt es für die bayerischen Landwirte, Gärtner und Winzer dieses gemeinsame Beratungsangebot.
Dienstleister, die sich als Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung anerkennen lassen wollen, reichen die entsprechenden Unterlagen bei der FüAk ein. Anerkennungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Dienstleister, die sich als Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung anerkennen lassen wollen, reichen die entsprechenden Unterlagen bei der FüAk ein. Anerkennungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Unterlagen rund um den Antrag auf Anerkennung als Beratungsunternehmen in der Verbundberatung
Die Antragsfrist für das jeweils nächste Kalenderjahr endet am 30. September des laufenden Jahres.
- Richtlinie zur Anerkennung als Beratungsunternehmen in der Verbundberatung (BerAnerkR) vom 05. Februar 2014
- Änderung der Richtlinie zur Anerkennung von Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung – Beratungsanerkennungsrichtlinie (BerAnerkR) vom 02.03.2022 - verkuendung-bayern.de
- Anlage 1: Antrag auf Anerkennung als Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung nach den Beratungsanerkennungsrichtlinien vom 05. Februar 2014
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Unterlagen zur Förderung von Beratungsleistungen
Im Rahmen der Verbundberatung können Beratungsleistungen anerkannter Beratungsunternehmen unter Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel gefördert werden. Die Unterlagen erhalten Sie auf dem Portal www.gesetze-bayern.de
- Richtlinie zur Förderung der Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)
- 2023 Nr. 117 Änderung der Richtlinien zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)
- Anlage 1: Antrag auf voraussichtliche Beratungsleistungen nach der Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung vom 24.02.2023 Az.: A-7171-1/315
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- Anlage 2: Antrag auf geförderte Teilnahme an einem Workshop/ Arbeitskreis/ Feldbegehung/ Weinbergbegehung nach der Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung vom 24.02.2023 Az: A-7171-1/315
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- Anlage 3: Antrag auf voraussichtliche Beratungsleistungen im Rahmen der Fach-Hotline im pflanzlichen Bereich und im ökologischen Landbau nach der Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung vom 24.02.2023 Az.: A-7171-1/315
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- Anlage 4: Antrag auf voraussichtliche Beratungsleistungen im Rahmen der produktionstechnischen Orientierungsberatung für die Umstellung auf ökologischen Landbau nach der Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung vom 24.02.2023 Az.: A-7171-1/315
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