Allgemeine Hinweise für Bieter - FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen.

Warum Ausschreibungen?

Ausschreibungen sind ein gesetzlich vorgegebenes Verfahren zur Vergabe eines Auftrages der öffentlichen Hand. Ausschreibungen garantieren ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb. Sie vermindern die Gefahr von Korruption und Bestechlichkeit und machen den Beschaffungsvorgang transparent und nachvollziehbar.

Ab welchem Betrag wird ausgeschrieben und was sind die sogenannten Schwellenwerte?

Die Schwellenwerte sind europaweit festgelegte Wertgrenzen, an denen sich entscheidet, welches Vergabeverfahren zur Anwendung kommt.

Die Schwellenwerte und die dazugehörigen Vergabeverfahren (Stand: 1/2020)

  • Auftragswert bis 1.000,00 Euro netto: Direktauftrag; keine Ausschreibung erforderlich
  • Auftragswert zwischen 1.000,01 Euro netto und 214.000,00 Euro netto: nationale Ausschreibung
    Es sind verschiedene Verfahrensarten möglich, im Regelfall die Öffentliche Ausschreibung oder die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach Wahl der Zentralen Vergabestelle. Sofern zulässig (§ 8 Abs. 3 und 4 UVgO): Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
  • Auftragswert über 214.000,00 Euro netto: EU-weite Ausschreibung

Vor einer Ausschreibung

Wo werden die Ausschreibungen der Zentralen Vergabestelle veröffentlicht?

Die Veröffentlichung erfolgt in sogenannten Veröffentlichungsorganen.

Öffentliche Ausschreibungen

  • Bayerischer Staatsanzeiger
  • Vergabeplattform des Freistaats Bayern

EU-Ausschreibungen

  • EU-Amtsblatt
  • Vergabeplattform des Freistaats Bayern

Wie kann ich die Ausschreibungsunterlagen anfordern?

Wir führen alle Ausschreibungen elektronisch durch. Die Ausschreibungsunterlagen können Sie nach erfolgter kostenfreier Registrierung in der angegebenen Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de) einsehen. In einem geschützten Bereich kann direkt ein Angebot abgegeben werden.

Zum Vergabeportal www.auftraege.bayern.de Externer Link

Während des Ausschreibungsverfahrens

Wie kann ich ein Angebot abgeben?

Angebote werden elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgegeben. Bei Angebotsabgabe müssen die gestellten Fragen vollständig beantwortet werden. Falsch, unvollständig oder gar nicht beantwortete Fragen können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen.
Die Verwendung eigener Vordrucke oder die Abänderung der von der Zentralen Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen ist unzulässig und führt immer dazu, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt wird.

Sofern die Zentrale Vergabestelle weitere Unterlagen angefordert hat (z. B. Eigenerklärungen, Bescheinigungen, Nachweise usw.) so müssen diese ebenfalls dem Angebot beigefügt (hochgeladen) werden. Fehlende Unterlagen können auch hier die Nichtberücksichtigung Ihres Angebotes nach sich ziehen.
Befolgen Sie die Hinweise zum Ausfüllen ganz genau. Das Beachten der Hinweise erleichtert die Auswertung Ihres Angebotes sehr und hilft auch Missverständnisse zu vermeiden.

Das Angebot muss zwingend innerhalb der Angebotsfrist, die in der Bekanntmachung genannt ist, abgegeben werden.
Für Fragen, die sich während der Angebotsfrist ergeben, steht für die Kommunikation ein Frage- und Antwort-Forum zur Verfügung. Einfache Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. Dies dient der Transparenz sowie der Dokumentation des Verfahrens.

Nach dem Ausschreibungsverfahren

Welches Angebot erhält den Zuschlag?

Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Siehe hierzu "Wirtschaftlichkeitsprinzip" in den Vergabe- und Beschaffungsgrundsätzen.

Wieso hat mein Angebot nicht den Zuschlag erhalten?

Dafür gibt es mehrere mögliche Antworten:

  • das Angebot wurde nicht fristgerecht übermittelt
  • es lagen einer oder mehrere Ausschlussgründe vor
  • es wurde ein wirtschaftlicheres Angebot eingereicht

Werde ich über das Ergebnis der Ausschreibung informiert?

Die Zentrale Vergabestelle informiert Sie automatisch über das Ergebnis der Ausschreibung. Bei Ausschreibungen mit einem Auftragswert bis 221.000 Euro netto werden die wesentlichen Gründe für die getroffene Entscheidung, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters nur auf Verlangen mitgeteilt.

Ich fühle mich ungerecht behandelt – an wen kann ich mich wenden?

Während des laufenden Verfahrens müssen Sie Missverständnisse und Unklarheiten mit der Zentralen Vergabestelle klären.
Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, kann in EU-weiten Verfahren ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vorher bei der Vergabekammer über das Verfahren und die Höhe der entstehenden Kosten.