Ein Rückblick aus Sicht der Widerspruchsbehörde
Drei Jahre Förderung für Schafe und Ziegen

In Bayern hilft die Schaf- und Ziegenprämie seit 2020, die traditionelle Weidehaltung dieser Tiere zu erhalten. Diese ist besonders tierwohlgerecht und ressourcenschonend.

Grundlage für die bisherige Prämie ist die Richtlinie zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 3. Juli 2020. Im Zuge der Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik wird eine neue gekoppelte Tierprämie die Schaf- und Ziegenprämie ab dem Jahr 2023 ablösen. Diese Prämie aus der ersten Säule der GAP soll das Einkommen für die Haltung von Mutterschafen oder -ziegen stützen.

Das baldige Ende der Förderung der Schaf- und Ziegenprämie (Bayern) bietet einen guten Zeitpunkt für eine Bilanz aus dem Blickwinkel der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) als Widerspruchsbehörde.

Fallstatistik

Das Sachgebiet F1 der FüAk ist Widerspruchsbehörde bei allen investiven sowie flächen- und tierbezogenen Förderprogrammen - und damit auch für die Schaf- und Ziegenprämie zuständig. Seit Einführung dieses Förderprogramms im Jahr 2020 haben die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 33 eingegangene Widersprüche vorgelegt. Diese wurden dann an der FüAk bearbeitet.
Bisher waren dabei rund 85 Prozent der Widersprüche vollständig erfolglos und 15 Prozent vollständig erfolgreich, jeweils aus Sicht der Widerspruchsführer.
Schaf- und Ziegenprämie in Zahlen202020212022
Förderanträge129314591474
Zahlungsanträge123513581382
Davon insgesamt abgelehnt152174Sachbearbeitung läuft
Widersprüche2211Sachbearbeitung läuft

Kernursache der abgelehnten Anträge

Als Problemschwerpunkt stellt sich bei den abgelehnten Anträgen die fehlende oder verspätete Stichtagsmeldung des Schaf- und Ziegenbestandes in der HIT-Datenbank heraus.
Die Stichtagsmeldung des Bestandes innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 15. Januar ist eine zwingend erforderliche Voraussetzung für die Schaf- und Ziegenprämie. Obwohl jeder Tierhalter nach der Viehverkehrsverordnung zur fristgerechten Stichtagsmeldung verpflichtet ist, fehlte diese dennoch bei ca. 10 Prozent der antragstellenden Betriebe.

Fazit und Ausblick

Auch wenn die Fördervoraussetzungen und Regelungen in Bezug auf die ab 2023 geltenden gekoppelten Tierprämien der ersten Säule aktuell noch nicht verbindlich feststehen, so zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Erfüllung der Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung von gehaltenen Schafen und Ziegen – insbesondere also auch eine fristgerechte Stichtagsmeldung – für die Gewährung dieser Förderung weiterhin von Bedeutung sein wird.
Sensibilisierung für die Voraussetzungen
Nachdem der Großteil der schaf- und ziegenhaltenden Betriebe Bayerns dank der Teilnahme am Förderprogramm in Sachen fristgerechte Stichtagsmeldung bereits entsprechend sensibilisiert ist, sollte dies hoffentlich für eine möglichst reibungslose und effektive Antragstellung sowie Bewilligung im nächsten Jahr sorgen.
Die während der letzten drei Jahre aus der Förderabwicklung der Schaf- und Ziegenprämie in Bayern gewonnenen Erfahrungen werden sich zweifellos auch in Zukunft sowohl für die Verwaltung als auch für die Tierhalter als nützlich erweisen.

Ansprechperson

Stefanie Seidl
Sachgebiet F1 Förderrecht der Ämter
E-Mail: poststelle@fueak.bayern.de