EU-Schulprogramm
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Das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk ist für die Zulassung der Lieferanten im EU-Schulprogramm und die verwaltungstechnische Abwicklung des EU-Schulprogramms in Bayern zuständig.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst und Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukten. Das EU-Schulprogramm wird aus EU- und Landesmitteln finanziert.
So können Sie am Programm teilnehmen
Antragstellung bald auch online möglich
Im Rahmen der Online-Antragstellung im EU-Schulprogramm sind folgende Verfahren zum Datenimport in das Online-Modul geplant:
- Erfassung einer digitalen Lieferbestätigung je belieferter Einrichtung
- Import von mehreren Lieferbestätigungen über eine XML-Schnittstelle. Eine Beschreibung zum Aufbau der XML-Dateien erhalten Sie hier:
Das Wichtigste in Kürze:
Einführung in die Online-Antragstellung
- Zugang mit Ihrer 10-stelligen Betriebsnummer und einer PIN
- Beantragung der PIN beim LKV notwendig - siehe Infoschreiben vom 04.04.2023 - Antrag über LKV
- Digitale Datenerfassung durch den Lieferanten
- Manuelle online Eingabe
- Import über XML-Schnittstelle - Anleitung siehe oben
- Einrichtungen bestätigen die Lieferungen elektronisch über einen Einmallink, den sie automatisch per E-Mail über iBALIS erhalten
- Schulen erhalten die E-Mail über das OWA-Postfach
- Kindergärten hinterlegen bei BayKiBiG E-Mail-Adresse und bekommen den Link über die dort angegebene E-Mail
- Lieferanten können alle bestätigten Lieferbestätigungen in einem digitalen Sammelantrag zusammenfassen
- Digitale Datenerfassung und Ausdruck der Lieferbestätigung im Format PDF durch den Lieferanten
- Bestätigung der Lieferungen durch die Einrichtung mit Unterschrift, Datum und Stempel
- Versand der Lieferbestätigungen gebündelt mit gültigem Sammelantrag per Post oder Fax durch den Lieferanten an die FüAk
Wichtige Informationen
- Eine Online-Antragstellung ist erst möglich, wenn das Meldeblatt der teilnehmenden Einrichtung korrekt bei der FüAk eingereicht wurde.
=> Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Einreichung - Sobald eine Lieferbestätigung online angelegt wurde, dürfen die Papier-Antragsformulare (aus dem Förderwegweiser) nicht mehr benutzt werden
=> Versand über Einmallink bzw. Ausdruck in PDF ist notwendig! - Der Einmallink kann nicht weitergeleitet werden.
=> Ansonsten verliert dieser seine Gültigkeit
Regelungen für den Übergang
- Papierverfahren für eine Übergangszeit zulässig
- Lieferbestätigungen und Sammelantrag vom Förderwegweiser
Zugelassene Lieferanten
Alle weiteren Informationen zum EU-Schulprogramm
- Informationen, rechtliche Grundlagen, Hinweise zur Antragstellung, Formulare, Merkblätter: Förderwegweiser StMELF
- Infobrief: EU-Schulprogramm (ESP) im Schuljahr 2023/24 170 KB
- Infobrief: EU-Schulprogramm (ESP) im Schuljahr 2022/23 – PIN-Beantragung für ESP-Online 296 KB
- Zweiter Infobrief: EU-Schulprogramm (ESP) im Schuljahr 2023/24 - Oktober 2023 145 KB
- Dritter Infobrief: EU-Schulprogramm (ESP) im Schuljahr 2023/24 - März 2024 72 KB
Ansprechpartner
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel.: 0871 9522 4200
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: eu-schulprogramm@fueak.bayern.de
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