Grundstücksverkäufe: Pilotprojekt vernetzt Entscheidungsträger
Digitale Plattform für mehr Sicherheit beim Landverkauf

M© makspogonii - Fotolia.com

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Wer ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück veräußert oder wenn ein schuldrechtlicher Vertrag über ein Flurstück notwendig ist, bedarf das der Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG). Zuständig dafür sind die Kreisverwaltungsbehörden, die bei Bedarf fachliche Stellungnahmen einholen.

Für mehr Transparenz, digitale Vernetzung und Sicherheit soll nun ein ganz neues elektronisches Verfahren sorgen. Es erleichtert die Kommunikation zwischen den Behörden in diesem sehr komplexen Verfahren mit engen zeitlichen Fristen.
Der Mehrwert des E-Verfahrens
Das E-Verfahren funktioniert als elektronische Kommunikationsplattform für alle am Verfahren Beteiligten: Die Kreisverwaltungsbehörden können in Echtzeit praktisch, sicher und in digitaler Form wichtige Stellungnahmen von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), den Ämtern für Ländliche Entwicklung (ALE), dem Bayerischen Bauern Verband (BBV) sowie der BBV LandSiedlung GmbH einholen.
Das Programm führt die Nutzer intuitiv durch das komplexe Verwaltungsverfahren: Es frägt alle entscheidungsrelevanten Fakten schrittweise ab und führt nach jeder Antwort ziel- und rechtssicher weiter.
Die Anwendung ist ein Modul im Verwaltungsportal des Staatsministeriums und basiert auf der gleichen Softwarestruktur wie das Serviceportal für die bayerischen Landwirte iBALIS. So können die Sachbearbeiter der ÄELF auf eine Anwendung in gewohntem "Look-and-feel" und mit ausgereifter technischer Basis zugreifen.
Über einen Web-Service ist das E-Verfahren in der Lage, die bereits in iBALIS vorhandenen Informationen in automatisierter Weise zu nutzen. Die Auswertung der landesweit einheitlich erfassten Daten ermöglicht zum ersten Mal eine valide Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Grundstückverkehrs in Bayern. Der Pilotbetrieb mit drei Kreisverwaltungsbehörden hat Anfang November 2018 begonnen. Ab Januar 2019 ist die Anwendung für alle Nutzer zugänglich. Die künftigen Nutzer erhalten noch gesonderte Informationen über ein Landwirtschaftliches Ministerialschreiben (LMS).

Ansprechpartner
Martin Buchhart
Führungsakademie für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Leitung Sachgebiet IuK4 "Anwendungsentwicklung für die Zahlstelle"
Tel.: 0871 9522-4457
E-Mail: poststelle@fueak.bayern.de


Johannes Treffler
Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Recht im Forstbereich, landwirtschaftliches Bodenrecht, Flurbereinigungsrecht, Umweltrecht
Tel.: 089 2182-2665
E-Mail: ref-z6@stmelf.bayern.de