FüAk-News - Ausgabe 1/2017
Liebe Leserinnen und Leser,
Der rechtliche Rahmen – er ist auch bei unserer Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen. Nicht jeder ist einverstanden, wenn zum Beispiel sein Foto in Zusammenhang mit der Meldung über ein Dienstjubiläum im Mitarbeiterportal oder in der Lokalpresse veröffentlicht wird. Respektieren Sie die Persönlichkeitsrechte und achten Sie auf den Datenschutz.
Aber wir wollen Sie nicht nur auf rechtliche Grenzen hinweisen. Es gibt in diesem Newsletter auch wieder aktuelle Tipps: Wie Sie an Ihrer Behörde WLAN-Hotspots einrichten und wie Sie im Jahresablauf die Öffentlichkeitsarbeit nicht aus den Augen verlieren.
Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihre Staatliche Führungsakademie
An Einwilligung der Schüler denken
Absolventen loben
Gute Noten der Absolventen bedeuten für die Schulen auch positive Berichterstattung. Doch vor der Veröffentlichung von Namen und Daten ist eine Einwilligung der Personen nötig. Mehr
WLAN-Hotspots für die Ämter
Drahtlos ins Netz
Seit dem 1.Juli 2016 können Behörden einen WLAN-Hotspot einrichten. Davor ist ein Antrag beim WLAN-Zentrum in Straubing zu stellen. Als Ansprechpartner fungiert die FüAk (IuK 1). Mehr
Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und Co.
Regeln beachten beim Sponsoring
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Klare Regeln für das Sponsoring: Im öffentlichen Dienst kommt es bei Spenden besonders auf Transparenz und Neutralität an. Mehr
Internetthemen rechtzeitig vorbereiten
Gut geplant ist halb gewonnen
Der Themenplan Ernährung und Landwirtschaft ist ein Jahresplan mit einer Übersicht über möglichst alle angesagten oder wiederkehrenden Termine und Themen. Die Zusammenstellung unterstützt damit die Planung der Öffentlichkeitsarbeit. Mehr