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Anerkennungsverfahren für die Verbundberatung
Auf der Grundlage des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes (BayAgrarWiG) gibt es seit dem Jahr 2008 für die bayerischen Landwirte, Gärtner und Winzer ein gemeinsames Beratungsangebot der staatlichen Beratung und anerkannter nichtstaatlicher Beratungsunternehmen. Im Rahmen dieser Verbundberatung schließt der Staat Verträge mit nichtstaatlichen Beratungsunternehmen zur produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratung.
Der Antrag auf die Anerkennung als Beratungsunternehmen ist bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) einzureichen. Anerkennungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Für das jeweils nächste Kalenderjahr endet die Antragsfrist am 30. September des laufenden Jahres.
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Start der Verbundberatung
Dokumente und Formulare zum Herunterladen
Anlagen zum Verbundberatungsvertrag
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Anlage A
Modulbeschreibungen für einzelbetriebliche Beratungsleistungen
Sonstige Informationen
Ansprechpartner
Weitere Auskünfte erhalten Sie an der FüAk unter den Telefonnummern 0871 9522-300 oder 0871 9522-329
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Porschestraße 5a, 84030 Landshut
Tel.: 0871 9522-300 • Fax: 0871 9522-399
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