Erlebnis Bauernhof - Informationen für Betriebe

Das Programm "Erlebnis Bauernhof" ermöglicht Schulkindern in Bayern die Teilnahme an einem kostenfreien Lernprogramm auf einem Bauernhof. Es können Grundschulkinder der 2. – 4. Jahrgangsstufe, Förderschulkinder aller Jahrgangsstufen, Kinder in Deutschklassen sowie Schulkinder der 5. – 10. Klassen an Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien in Bayern an einem kostenfreien Lernprogramm auf einem Bauernhof teilnehmen. Landwirtschaftliche Unternehmen können das Programm anbieten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Anforderungen sind im Nachweis der Qualifikation und den Qualitätsstandards aufgeführt.

Für die Teilnahme am Programm stellt der Betriebsleiter per Post oder Fax einen Antrag auf Zulassung bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk). Nach der Zulassung des Betriebes wird der Betrieb in die Liste der Erlebnis-Bauernhof-Betriebe aufgenommen.

Welche Voraussetzungen muss der Betrieb erfüllen, um "Erlebnis Bauernhof"-Betrieb zu sein?

  • Der Betrieb wird gemäß § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) betrieben, und der Betriebsleiter/die Betriebsleiterin ist Pflichtmitglied in der landwirtschaftlichen Alterskasse oder vom Beitrag befreit. Der Betrieb ist in Bayern, erreicht oder überschreitet die Mindestgröße von aktuell acht Hektar und ist auf Erwerbszwecke ausgerichtet.
  • Der Betrieb hat für das aktuelle bzw. abgelaufene Jahr einen Mehrfachantrag gestellt.
  • Der Betrieb hat eine Haftpflichtversicherung, die auch den Betriebszweig "Erlebnis Bauernhof" beinhaltet.
  • Die Tätigkeit im Rahmen des Programms "Erlebnis Bauernhof" ist bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gemeldet.
  • Personen, die das Lernprogramm durchführen, weisen eine der folgenden Qualifikationen auf:
    • Qualifizierung zur Erlebnisbäuerin/zum Erlebnisbauern oder
    • die Verpflichtung, spätestens im darauffolgenden Jahr mit der Qualifizierung zur Erlebnisbäuerin/zum Erlebnisbauer (16-tägig, zum Aufbau einer Einkommenskombination im Bereich "Lern- und Erlebniswelt Bauernhof") zu beginnen und diese binnen zwei Jahren abzuschließen oder
    • Teilnahmebescheinigung an der Informationsveranstaltung "Fit für das Programm Erlebnis Bauernhof" oder
    • schriftlicher Nachweis über die Teilnahme beim BBV-Projekt "Landfrauen machen Schule" vor Start des Programms "Erlebnis Bauernhof".
  • Die Qualitätsstandards für das Programm "Erlebnis Bauernhof" werden eingehalten. Diese enthalten betriebliche, sicherheitsrelevante und hygienische Kriterien. Das Merkblatt Qualitätsstandards finden Sie auf dieser Seite oben bei den Formularen von "Erlebnis Bauernhof".

Wie erfolgt die Teilnahme am Programm?

Der Betrieb stellt einen Antrag auf Zulassung zum Programm "Erlebnis Bauernhof" bei der zuständigen Stelle, der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), und sendet diesen vollständig ausgefüllten Antrag mit allen Nachweisen unterschrieben an die FüAk. Im Antrag auf Zulassung gibt der Betrieb unter anderem seine Kontaktdaten an sowie die Betriebsschwerpunkte und Themen der Lernprogramme. Nach der Zulassung wird der Betrieb in die Liste der teilnehmenden Betriebe im Internet aufgenommen und kann Lernprogramme abhalten.

Welche Qualitätsstandards müssen die Lernprogramme erfüllen?

  • Die Lernprogramme sind altersgerecht gestaltet und umfassen drei bis vier Schulstunden à 45 Minuten (ohne An- und Abreise der Schulklasse).
  • Die Inhalte des Lehrplans, vor allem die Förderung von Kompetenzen, sind integriert.
  • Die Lernprogramme werden erlebnispädagogisch (d.h. Wissensvermittlung über Vorträge, Lernzirkel und Kleingruppenarbeit mit Ergebnissicherung, Ansprache aller Sinne und hohe Selbsttätigkeit der Kinder) durchgeführt.
  • Die Themen stammen aus den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung sowie Energieerzeugung.
  • Betriebsbesichtigungen, Betriebsführungen und Hoferkundungen können Teil des Lernprogramms sein, werden aber als alleinige Einheit nicht vergütet.
Wertvolle Tipps hierzu erhalten Sie bei Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Jetzt bin ich "Erlebnis Bauernhof"-Betrieb – und nun?

  • Die FüAk nimmt den Betrieb mit den Kontaktdaten und Angaben zu den Lernprogrammen in die Internet-Liste auf.
  • Der Betrieb weist in geeigneter Weise auf die Teilnahme am Programm "Erlebnis Bauernhof" hin, zum Beispiel durch Verwendung des Logos "Erlebnis Bauernhof". Dieses erhalten Sie über Ihr zuständiges AELF.
  • Die Schulen melden sich beim Betrieb bzw. der Betrieb geht direkt auf die Schulen zu.
  • Der Betrieb muss sich versichern, dass die Schulklasse noch nicht bei "Erlebnis Bauernhof" teilgenommen hat oder während des aktuellen Schuljahres nicht am Projekt "Landfrauen machen Schule" teilnimmt, sonst erfolgt keine Auszahlung. Die Schulkinder können einmal in der Grundschulzeit und einmal in der Sekundarstufe 1 kostenlos teilnehmen. Förderschulklassen können i.d.R. zweimal in der gesamten Schulzeit kostenlos am Programm teilnehmen.
  • Nach jedem durchgeführten Lernprogramm füllt der Betrieb das Formblatt Besuchsbestätigung aus. Für jedes Lernprogramm ist eine Besuchsbestätigung notwendig. Diese ist vom Betrieb und von der verantwortlichen Lehrkraft abzuzeichnen.
  • Die Besuchsbestätigungen im Original sind über einen Zeitraum von fünf Jahren zu Kontrollzwecken beim Betrieb aufzubewahren.
  • Der Betrieb meldet jedes durchgeführte Lernprogramm der FüAk. Die Meldung erfolgt über das Serviceportal der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung iBALIS. Dazu trägt der Betrieb jeweils die Daten der Besuchsbestätigung unter Verwendung des entsprechenden Online-Formulars ein.
  • Die Meldung der abgehaltenen Lernprogramme erfolgt bis spätestens sechs Monate nach Durchführung des Lernprogramms.
  • Die Auszahlung erfolgt über ein Gutschriftverfahren auf das beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hinterlegte Konto.
  • Sollte der Betrieb für eine Stichproben-Kontrolle ausgewählt werden, so sendet er die erforderlichen Unterlagen – in der Regel die Besuchsbestätigung/en – an die zuständige Stelle. Diese prüft die Unterlagen und veranlasst die Auszahlung, sobald ein positives Prüfergebnis vorliegt.

Ansprechpartner

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Abteilung Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10
95615 Marktredwitz
Tel.: 0871 9522-4655
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: erlebnis-bauernhof@fueak.bayern.de

Logo Erlebnis Bauernhof

Alle aktuellen Informationen zum Lernprogramm "Erlebnis Bauernhof"
gibt es auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums. Hier sind auch die Programmbeschreibung, der Programm-Flyer, Plakate, Hinweise für Schulen und Seminarangebote für Betriebe zu finden.

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