Mehrjahresvergleich Cross Compliance
Weniger Verstöße beim Erosionsschutz

Vier Fotos von Tieren und Landwirtschaft auf rotem Hintergrund mit durchsichtigen Buchstaben CC im Vordergrund.

Die Landwirte gehen verantwortungsvoll mit den Vorgaben um. Die Anzahl der Verstöße im "Grünen Bereich" – von Pflanzenschutz bis Vogelschutz – war rückläufig. Die Lagerung von Festmist und die Ausbringmenge bei Stickstoff musste der Prüfdienst häufiger beanstanden.

In den Bereichen Vogelschutz und Fauna-Flora-Habitat (FFH) stellte der Prüfdienst bei seinen Kontrollen erfreulicherweise nur wenige Verstöße fest, nämlich unter zehn pro Jahr.
In den Jahren 2015 bis 2017 kontrollierten die Abteilungen Prüfdienst jeweils knapp 1.000 Betriebe systematisch auf die Einhaltung der Cross Compliance-Auflagen. Im Folgenden werden die Bereiche Nitrat, guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ) und Pflanzenschutz genauer dargestellt.
Vergleich der verschiedenen Kontrollbereiche
Über die Jahre hinweg bewegt sich die absolute Anzahl an Verstößen im "Grünen Bereich" (GLÖZ, Nitratrichtlinie, Pflanzenschutzmittelrichtlinie, Vogelschutz- und FFH-Richtlinie) in einem normalen Schwankungsbereich. Bei den Regelungen zum Pflanzenschutz lässt sich im betrachteten Zeitraum eine rückläufige Tendenz erkennen. Allerdings ist auf Grund der geringen Fallzahlen in diesem Bereich immer wieder mit Schwankungen zu rechnen.
Die Auswirkungen der im zweiten Halbjahr 2017 in Kraft getretenen Düngeverordnung und Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) können noch nicht gesichert abgeschätzt werden. Denn mehr als die Hälfte (60 Prozent) der systematischen Kontrollen fallen noch in den Zeitraum der alten Vorgaben.
Nitratrichtlinie: Schwerpunkt von Verstößen bei der Ausbringmenge
Im Vergleich zu den Vorjahren wurde ein Großteil der Verstöße in 2017 bei der Überschreitung der maximalen zulässigen Ausbringmenge von Stickstoff (170 Kilogramm pro Hektar) festgestellt, gefolgt von fehlenden Unterlagen (Nährstoffvergleich, Nährstoffermittlung beziehungsweise Richtwerte für stickstoffhaltige Düngemittel). Weitere Schwerpunkte liegen im Bereich der Anlagenverordnung und hier insbesondere bei der ortsfesten Lagerung von Festmist. Die restlichen Verstöße verteilen sich breit gestreut auf die weiteren Bereiche der Anlagen- und Düngeverordnung.
GLÖZ: Bewässerung im Mittelpunkt
Die Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpV) regelt die Grundsätze der Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ).
Der Schwerpunkt lag 2017 – im Gegensatz zu den Vorjahren – bei Verstößen gegen Verpflichtungen im Bereich der Bewässerung (fehlende Erlaubnis beziehungsweise Bewilligung), gefolgt von Auflagenverstößen bei der Bodenbedeckung (GLÖZ 4) hinsichtlich der Einhaltung der Schutzperiode und Beanstandungen bei der Lagerung von Festmist außerhalb ortsfester Anlagen (GLÖZ 3 Grundwasserschutz). Die restlichen Verstöße verteilen sich auf die ganze Bandbreite der GLÖZ-Standards. Positiv zu werten ist der Rückgang der Verstöße bei den Verpflichtungen zum Erosionsschutz (GLÖZ 5).
Pflanzenschutzmittel: Verstoßzahlen rückläufig
Im Bereich der Pflanzenschutzmittelrichtlinie beinhalten die Verstöße größtenteils unvollständige, fehlerhafte oder nicht vorhandene Aufzeichnungen. Bei den fehlenden Aufzeichnungen war in 2017 ein Rückgang zu verzeichnen.
Die restlichen Verstöße verteilen sich wie in den Vorjahren auf die Nichteinhaltung festgesetzter Anwendungsgebiete und sonstige Anwendungsfehler, wie zum Beispiel Anwendung auf Nichtzielflächen. Da bei den systematischen Kontrollen bei nur knapp fünf Prozent der Betriebe Verstöße zu verzeichnen sind, spricht dies für einen verantwortungsvollen Umgang der Landwirte mit diesem umweltsensiblen Thema.

Ansprechpartner
Christian Geiger
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Referat P1 - Koordinierung, Qualitätssicherung, Personal, Cross Compliance
Tel.: 089 2182-2595
E-Mail: cc@fueak.bayern.de