Korruptionsbekämpfung

Korruption tritt in der deutschen Verwaltung in erheblichem Umfang auf. Nach dem Bundeslagebild Korruption 2007 des Bundeskriminalamtes ist die allgemeine öffentliche Verwaltung zu rund 79 Prozent und damit mit großem Abstand Hauptzielbereich von Korruption. Zweidrittel aller Korruptionsfälle betreffen die Vergabe öffentlicher Aufträge ‑ vor allem aber Bauvorhaben.
Gemäß mehreren Untersuchungen u. a. von Transparency International wurde aufgezeigt, dass Korruption besonders leicht um sich greifen kann, wenn ein persönlicher Kontakt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besteht.
Hier stellt die Einrichtung einer ZVSt ein probates Mittel zur Unterbindung der persönlichen Beziehungen und Kontakte dar. Durch die Bündelung der Bedarfe kommt es regelmäßig zur Durchführung einer nationalen oder europaweiten Vergabe. Diese Verfahren sind gekennzeichnet durch hohe Formstrenge, Transparenz und strikte Trennung der ausschreibenden Stelle und Anbieter.
Verstärkt wird dies auch durch die Einführung einer elektronischen Vergabe- und Bestellsoftware, mit deren Einführung die FüAk ebenfalls betraut wurde.
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