Schulungen und Maßnahmen gegen Subventionsbetrug
Effektive Betrugsbekämpfung in Bayern

Handschellen vor Euro-Banknote

© PantherMedia / Ingo Laue

Durch gezielte Schulungen und Strategien sensibilisiert das Sachgebiet F1 'Förderrecht der Ämter' an der Staatlichen Führungsakademie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gesamten Ressorts, die im Bereich EU-finanzierter Maßnahmen arbeiten. Auch in der täglichen Arbeit verhindern die Förderspezialisten Subventionsbetrug oder decken ihn auf.

Worum geht es?

Die Zahlstelle Bayern arbeitet daran, Betrug bei Subventionen zu verhindern und aufzudecken. Dazu werden Mitarbeitende geschult, um Betrugsfälle frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Jede Zahlstelle muss nach den Vorgaben der Europäischen Union eine Strategie zur Betrugsbekämpfung entwickeln, um Risiken gezielt entgegenzuwirken.

Schulungen zur Betrugsbekämpfung

Ein gut geschultes und entsprechend sensibilisiertes Personal ist die beste Voraussetzung, Betrug und Unregelmäßigkeiten zu vermeiden sowie gezielt aufzudecken und angemessen zu reagieren.
Aktuelle Schulungen und Themen
Im Januar 2024 hat das Bayerische Staatsministerium das Sachgebiet F1 gebeten, alle relevanten Mitarbeiter nochmals besonders zu sensibilisieren. Das Sachgebiet F1 bietet deshalb Schulungen an, die alle Beschäftigten im Bereich EU-finanzierter Maßnahmen absolvieren müssen.

Am 29. Februar 2024 fand bereits eine Schulung statt. Dabei ging es zunächst um zwei grundsätzliche rechtliche Fragen:

  • Wann liegt Subventionsbetrug im Sinne des Strafrechts vor?
  • Wie können sich Fördersachbearbeitende strafbar machen?
Weitere Themen waren Verdachtsmeldungen, der Abschluss von Strafverfahren, Betrugsprävention und die Europäische Staatsanwaltschaft EuStA.
Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden teilnehmen können, ist eine weitere Schulung für den 11. Juni 2024 geplant. Diese wird denselben Inhalt abdecken.

Umgang mit Subventionsbetrug im Arbeitsalltag

Das Sachgebiet F1 beschäftigt sich auch im Arbeitsalltag mit Verdachtsfällen von Subventionsbetrug. Die Abteilungen L1 an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) melden Verdachtsfälle. Die Spezialisten an der FüAk prüfen diese Fälle, bereiten sie auf und informieren gegebenenfalls die zuständigen Staatsanwaltschaften. In den letzten Jahren gab es Verurteilungen in verschiedenen Fallkonstellationen, wie unrichtige Angaben bei Förderanträgen oder nicht korrekt genutzte Subventionen.

Beispiele:

  • Aufnahme von Flächen in Mehrfachanträgen mehrerer Jahre, obwohl diese nachweisbar und eindeutig nicht landwirtschaftlich genutzt worden waren.
  • Bayerisches Hilfsprogramm Grundfutterzukauf Dürre 2018: Pflichtwidriges Unterlassen der Mitteilung an die Bewilligungsstelle, dass das zugekaufte Grundfutter zum Großteil anders als geplant und beantragt nicht zur Verfütterung verwendet wurde.
  • Unrichtige Angabe über den Verzicht auf Intensivfrüchte in wassersensiblen Gebieten, obwohl die fraglichen Flächen tatsächlich damit bestellt worden waren.
  • Geltendmachung von Aufwendungen für Investitionen, die nicht für das geförderte Objekt verwendet wurden.

Zahlstelle - was ist das?
Wegen ihrer finanziellen Bedeutung zählt die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu den wichtigsten europäischen Politikbereichen. Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung wird die GAP von den Mitgliedstaaten vollzogen. Diese Aufgabe wird von zugelassenen Zahlstellen erfüllt, die den unionsrechtlichen Vorgaben entsprechen müssen. In Bayern wird die Zahlstelle von der Abteilung P im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus wahrgenommen.