Doppelhaushalt 2021/2022
Vorbereitungen laufen

Finger tippt auf Taschenrechner neben einem Holzhaus

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Seit rund 50 Jahren stellt der Freistaat Bayern einen Doppelhaushalt auf.

Grundsätzlich ist zwar für jedes Haushaltsjahr (Kalenderjahr) ein Haushaltsplan aufzustellen, der Freistaat Bayern macht jedoch von der Ausnahmemöglichkeit des Artikels 12 der Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (BayHO) Gebrauch: Um die Verwaltung zu vereinfachen und Vorarbeiten einzusparen gibt es in Bayern nur alle zwei Jahre einen Doppelhaushalt.
Die Staatliche Führungsakademie für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) ist zuständig für den Beitrag zur Haushaltsaufstellung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Kap. 08 40), der Agrarfachschulen (Kap. 08 41) und der FüAk (Kap. 08 42).
Schätzung der Ausgaben
Bereits im Jahr 2020 beginnen die notwendigen Vorarbeiten für die Aufstellung 2021/2022. Die nachgelagerten Behörden im Zuständigkeitsbereich der FüAk werden Anfang des Jahres aufgefordert, die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln und mitzuteilen. Die Einnahmen werden geschätzt, die Ausgaben orientieren sich im Wesentlichen am Ist-Ergebnis des Vorjahres und dem künftig zu erwartenden Mehr- oder Minderbedarf - zum Beispiel wegen Mieterhöhungen, Zusatzaufgaben, Personalveränderungen.
Das Sachgebiet A2 Haushalt, Unterstützung und Controlling an der FüAk prüft die Meldungen auf Plausibilität. Das heißt, bei einem deutlichen Mehr- oder Minderbedarf wird eine ausführliche Begründung verlangt. Beim geschätzten Bedarf für den Bauunterhalt der staatseigenen Gebäude ist zudem immer die Vorlage des vom örtlich zuständigen staatlichen Baumamtes erstellten Baubedarfsnachweises zwingend erforderlich.
Die Zusammenfassung aller Meldungen wird dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) übermittelt. Der weitere voraussichtliche Ablauf ist in nebenstehender Übersicht dargestellt.
Im Idealfall wird der Doppelhaushalt bis spätestens Ende 2020 vom Landtag verabschiedet und somit ist die reguläre Haushaltsführung für die Jahre 2021 und 2022 sichergestellt.