Cross Compliance
Systematische Kontrollen im "Grünen Bereich"

Traktor mit Güllefass fährt vor einem Traktor mit Pflug über ein Feld

Das Kontrolljahr 2018 war geprägt von der im Vorjahr in Kraft getretenen Düngeverordnung (DüV) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bereich der Nitratrichtlinie.

Bei der Grundanforderung (GAB) Pflanzenschutz, sowie den GLÖZ-Standards (Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand) bewegte sich die Zahl der Verstöße im Bereich der Vorjahre.
In den beiden GAB Vogelschutz und Fauna-Flora-Habitat (FFH) stellte der Prüfdienst bei seinen Kontrollen erfreulicherweise nur sehr wenige Verstöße fest.
Wie in den Vorjahren auch kontrollierten die Abteilungen Prüfdienst ca. 1.000 Betriebe systematisch auf die Einhaltung der Cross Compliance-Verpflichtungen. Im Folgenden werden die Bereiche Nitrat, guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ) und Pflanzenschutz genauer dargestellt.

Nitratrichtlinie: Breit gefächerte Verstöße

Mitunter führten die neuen Regelungen bei der Nitratrichtlinie zu einer signifikanten Erhöhung der Beanstandungen. Vor allem die erstmalig für das volle Jahr zu erstellende Düngebedarfsermittlung sowie der Nährstoffvergleich stechen im Bereich der DüV hervor, die oftmals nicht vorhanden oder fehlerhaft waren.
Aber auch im Rahmen der AwSV fallen vor allem beanstandete Festmist- und Silagelagerstätten auf. Dazu zählen auch etliche Lagerstätten, die auf landwirtschaftlichen Flächen zur vorübergehenden Zwischenlagerung angelegt wurden und länger als ein halbes Jahr dort belassen worden sind. Denn nach AwSV gelten diese Lagerstätten als ortsfest, wenn sie länger als sechs Monate betrieben werden, womit sie alle Anforderungen einer ortsfesten Anlage erfüllen müssten.

GLÖZ: Erosionsschutz als Hauptbeanstandung

Die Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) regelt die Grundsätze der Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ).
Der Schwerpunkt der Verstöße lag 2018 bei den Verpflichtungen zum Erosionsschutz. Die weiteren Vorgaben wie Einhaltung der Schutzperiode und Beseitigung von Landschaftselementen folgen mit deutlichem Abstand. Die restlichen Verstöße sind im marginalen Bereich und es zeigt sich im Gesamtbild ein sehr niedrige Anzahl an Verstößen mit dem Fazit, dass die Landwirte in diesen Bereichen über die Auflagen und deren Einhaltung gut informiert sind und sich daran halten.

Pflanzenschutzmittel: Verstoßzahlen auf niedrigem Niveau

Im Bereich der Pflanzenschutzmittelrichtlinie ist bei den Verstößen weiterhin die Dokumentation das Problem. So sind die Verstöße nahezu ausschließlich auf unvollständige, fehlerhafte oder nicht vorhandene Aufzeichnungen zurückzuführen. Im Mehrjahresvergleich zeigt sich aktuell eine positive Entwicklung mit nur wenigen Verstößen.

Prüfergebnisse in Zahlen

Ansprechpartner
Christian Geiger
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Referat P1 - Koordinierung, Qualitätssicherung, Personal, Cross Compliance
E-Mail: cc@fueak.bayern.de