Mitarbeiterportal
Mit Pflichtmeldungen zur IT-Sicherheit

Bei besonders kritischen Gefährdungen und Sicherheitsvorfällen finden Pflichtmeldungen im Mitarbeiterportal ihren sinnvollen Einsatz.

Mit Pflichtmeldungen wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter die notwendigen Hintergrundinformationen zur aktuellen Sicherheitslage, Empfehlungen zum Verhalten und geeignete Maßnahmen bei Sicherheitsvorfällen erreichen.

Was ist eine Pflichtmeldung?

Pflichtmeldung auf der StartseiteZoombild vorhanden

Pflichtmeldung auf der Startseite

Pflichtmeldungen sind besonders wichtige Meldungen auf der Startseite, die Sie unbedingt lesen sollen. Erst nachdem Sie die Kenntnisnahme bestätigt haben, verschwindet die Meldung von der Startseite. Eine Pflichtmeldung befindet sich immer ganz oben auf der Startseite und hebt sich von der aktuellen Meldung optisch durch einen gelben Rahmen ab. Um zum gesamten Artikel zu kommen, können Sie entweder auf die Überschrift klicken, oder Sie wählen "lesen und bestätigen". Sie werden direkt zum Dokument weitergeleitet.

Wie kann ich die Pflichtmeldung bestätigen?

Schaltflächen zur Bestätigung der PflichtmeldungZoombild vorhanden

Kenntnisnahme bestätigen

Um eine Pflichtmeldung zu bestätigen, klicken Sie, nachdem Sie das Dokument gelesen haben, am Ende der Seite auf "Kenntnisnahme bestätigen und zurück zur Startseite" oder "Kenntnisnahme bestätigen und hier verbleiben". Die Pflichtmeldung wird damit bestätigt und ist nicht mehr auf der Startseite zu sehen.

Wie kann ich eine bestätigte Pflichtmeldung nochmal aufrufen?

Auswahl der Liste aller PflichtmeldungenZoombild vorhanden

Liste aller Pflichtmeldungen

In der persönlichen Navigation können Sie über den Menüpunkt "Mein Portal" -> "Meine Pflichtmeldungen" eine Liste all Ihrer gelesenen und ungelesenen Pflichtmeldungen aufrufen.

Ansprechpartner
IuK2 - MAP-Zentrale Portalkoordination (ZPK)
Tel.: 0871 9522-4456
E-Mail: mitarbeiterportal@fueak.bayern.de