Verfahren verbessert
Förderung gefährdeter Nutztierrassen online beantragen

Seit Oktober 2020 können Förder- und Zahlanträge für die gefährdeten Nutztierrassen in iBALIS eigenständig eingeben werden. Die Antragstellung vereinfacht sich damit in vielerlei Hinsicht sowohl für die Landwirte als auch für die Berater.

Das Verfahren

Um eine Förderung für ihre gefährdeten Rassetiere zu erhalten, müssen Antragsteller ein zweistufiges Verfahren durchlaufen. In einem ersten Schritt wird ein Förderantrag gestellt, mit der Selbstverpflichtung, für die kommenden fünf Jahre eine der zur Auswahl stehenden Rassen zu halten.
Zahlantrag jährlich notwendig
Um dann tatsächlich Geld für ihre Leistung zu erhalten, müssen die Halter der Tiere jährlich einen Zahlantrag stellen, in dem die genaue Anzahl der gehaltenen Tiere sowie bei Pferden und Rindern eine Nutzungsrichtung angegeben werden. Beispiele für Nutzungsrichtungen sind die Mutterkuhhaltung oder die Haltung von Zuchtstuten. Dieses zweistufige Verfahren ist erforderlich, um frühzeitig einen Überblick über die Haushaltsmittel, die wahrscheinlich erforderlich sind, zu erhalten.
So lief es bisher:
Die Antragsteller konnten die Antragsformulare über den Förderwegweiser Bayern als Dokument im PDF-Format erhalten. Der Antrag wurde als PDF ausgefüllt und dann gedruckt. Mit einer Unterschrift versehen sendete der Landwirt den Antrag per Post an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Aufgaben der Berater
Seit 2018 werden die Anträge im iBALIS-Portal verwaltet. Zuständig für die Eingabe sind die Berater an den Fachzentren für Rinderzucht, Pferdehaltung bzw. Kleintierhaltung. Durch das iBALIS-Modul "Tierzuchtprogramm" erhalten die Berater Unterstützung bei dieser Tätigkeit, indem das Modul die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind Angaben fehlerhaft, wie zum Beispiel Adressdaten des Antragstellers, die Angabe des Amts oder zeitliche Daten, musste der Berater allerdings bisher oft zeitaufwändig Nachfragen stellen.

Vorteile des neuen Onlineverfahrens

Seit Oktober 2020 können Förder- und Zahlanträge für die gefährdeten Nutztierrassen in iBALIS eigenständig eingeben werden. Die Antragstellung vereinfacht sich in vielerlei Hinsicht.

Mehr Komfort für die Antragsteller:

  • Alle Angaben, die sich durch das System ermitteln lassen, müssen nicht mehr selber eingetragen werden. Dazu zählen die Adressdaten und die Daten zum Amt.
  • Da der Förderantrag im System vorliegt, werden im Zahlantrag die zu beantragenden Rassen bereits vorbelegt.
  • Durch eine ausführliche Plausibilisierung der Angaben wird der Antragsteller sofort auf fehlende oder nicht konsistente Angaben hingewiesen.
  • Was bisher mit dem Papierantrag nicht möglich war: Der Antragsteller erhält sofort Hinweise darauf, ob ausreichend Tiere für eine Förderung gehalten werden oder wann ein weiterer Förderantrag zu stellen ist.
  • Auch das Ausdrucken, Unterschreiben und der Gang zum Briefkasten entfallen.

Schnellere Abwicklung in der Verwaltung:

  • Die Berater profitieren von einer höheren Qualität der Antragsdaten.
  • Eine große Entlastung ist auch, dass gestellte Anträge nicht mehr aus dem Papierantrag von Hand in die Datenbank eingegeben werden müssen.
  • Die Angaben des Antragstellers werden durch das iBALIS-Modul so plausibilisiert, dass eine Prüfung des Antrags durch den Berater nur noch in seltenen Einzelfällen notwendig sein wird.

Ausblick

Zukünftig soll die Plausibilisierung der Antragsdaten durch die Verwendung von HIT-Daten noch weiter ausgebaut werden. In einer kurzen Übergangszeit können Anträge sowohl digital als auch in Papierform eingereicht werden. Ziel ist jedoch – genau wie beim Mehrfachantrag – eine hundertprozentige Onlinequote, da nur so die Vorteile des Onlineverfahrens im Sinne einer Digitalisierung der Verwaltung voll zum Tragen kommen.

Hintergrund

Förderung gefährdeter Nutztiere in Bayern seit 1975

Schaf mit Lämmern

Coburger Fuchsschaf

Kuh mit Kalb

Ansbach-Triesdorfer

Ziege auf einer Tierschau

Thüringer Waldziege

Leutstettener Pferd

Leutstettener Pferd

Hohe Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit der Nutztiere führen weltweit zu einem Rückgang der Tierrassen

Besondere Eigenschaften vieler Rassen sollen nicht unwiederbringlich verloren gehen

Basis für die Entwicklung unserer Landwirtschaft ist bis heute die Vielfalt der natürlichen Lebensgrundlagen – die Agrobiodiversität

Der Freistaat Bayern hat bereits 1975 als erstes Land Fördermaßnahmen ergriffen, um die heimischen Nutztierrassen zu erhalten, zum Beispiel das Murnau-Werdenfelser Rind, das Rottaler Pferd oder das Rhönschaf. Diese Maßnahmen wurden immer wieder ausgeweitet, so auch im Jahr 2018, als gefährdete bayerische Ziegenrassen in das Förderprogramm aufgenommen wurden. Das Rassenspektrum umfasst nun sechs Rinder-, zwei Pferde-, neun Schaf- und drei Ziegenrassen.
Jährlich nehmen ungefähr 800 landwirtschaftliche Betriebe diese Förderung in Anspruch, wobei der Großteil auf Rinder und Schafrassen fällt. Nicht zu verwechseln sind diese Maßnahmen mit der 2020 neu eingeführten Schaf- und Ziegenprämie - diese Förderung wird unabhängig von der gehaltenen Rasse gewährt.

Ansprechpartner
Martin Buchhart, IuK4
E-Mail: poststelle@fueak.bayern.de