EU-Schulprogramm

Mädchen hält Cocktailtomate vor ihre Nase

Foto: gettyimages

Das Kompetenzzentrum Förderprogramme an der FüAk ist für die Zulassung der Lieferanten im EU-Schulprogramm und die verwaltungstechnische Abwicklung des EU-Schulprogramms in Bayern zuständig.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren in Kindergärten und Häusern für Kinder erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst und Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukten. Das EU-Schulprogramm wird aus EU- und Landesmitteln finanziert.

So können Sie am Programm teilnehmen

Eine Einrichtung wie Schule, Kindergarten oder Haus für Kinder kann jederzeit in das EU-Schulprogramm einsteigen. Die Belieferung mit Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten ist allerdings nur durch zugelassene Lieferanten möglich. Wählen Sie als Einrichtung aus der Liste der zugelassenen Lieferanten einen Lieferanten aus und nehmen Sie mit diesem Kontakt auf.

Antragstellung bald auch online möglich

Im Rahmen der Online-Antragstellung im EU-Schulprogramm sind folgende Verfahren zum Datenimport in das Online-Modul geplant:

  • Erfassung einer digitalen Lieferbestätigung je belieferter Einrichtung
  • Import von mehreren Lieferbestätigungen über eine XML-Schnittstelle. Eine Beschreibung zum Aufbau der XML-Dateien erhalten Sie hier:

Das Wichtigste in Kürze:

Einführung in die Online-Antragstellung

Informationen aus den Schulungen zur Online-Beantragung kurz zusammengefasst:
Antragstellung ab dem Schuljahr 2023/2024
Ziel ist digitale Antragstellung zu 100 % über iBALIS:

www.stmelf.bayern.de/ibalis Externer Link

  1. Digitale Datenerfassung durch den Lieferanten
    1. Manuelle online Eingabe
    2. Import über XML-Schnittstelle - Anleitung siehe oben
  2. Einrichtungen bestätigen die Lieferungen elektronisch über einen Einmallink, den sie automatisch per E-Mail über iBALIS erhalten
  3. Schulen erhalten die E-Mail über das OWA-Postfach
  4. Kindergärten hinterlegen bei BayKiBiG E-Mail-Adresse und bekommen den Link über die dort angegebene E-Mail
  5. Lieferanten können alle bestätigten Lieferbestätigungen in einem digitalen Sammelantrag zusammenfassen
Ausnahmefälle von Online-Antragsstellung
Außenstellen von schulischen Einrichtungen und Heilpädagogische Tagesstätten haben derzeit keine verifizierte Mailadresse:
  1. Digitale Datenerfassung und Ausdruck der Lieferbestätigung im Format PDF durch den Lieferanten
  2. Bestätigung der Lieferungen durch die Einrichtung mit Unterschrift, Datum und Stempel
  3. Versand der Lieferbestätigungen gebündelt mit gültigem Sammelantrag per Post oder Fax durch den Lieferanten an die FüAk

Wichtige Informationen

  • Eine Online-Antragstellung ist erst möglich, wenn das Meldeblatt der teilnehmenden Einrichtung korrekt bei der FüAk eingereicht wurde.
    => Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Einreichung
  • Sobald eine Lieferbestätigung online angelegt wurde, dürfen die Papier-Antragsformulare (aus dem Förderwegweiser) nicht mehr benutzt werden
    => Versand über Einmallink bzw. Ausdruck in PDF ist notwendig!
  • Der Einmallink kann nicht weitergeleitet werden.
    => Ansonsten verliert dieser seine Gültigkeit

Regelungen für den Übergang

  • Papierverfahren für eine Übergangszeit zulässig
  • Lieferbestätigungen und Sammelantrag vom Förderwegweiser

Ansprechpartner

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel.: 0871 9522 4200
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: eu-schulprogramm@fueak.bayern.de

Zurück zu:
Förderprogramme