Gemeinfreie Bilder
Es bleibt ein Risiko

Creative Commons - Schriftzug CC vor einer Kamera

Creative Commons (CC) sind gemeinfreie Werke

"Gemeinfreie" Bilder werden - insbesondere über das Internet - zahlreich angeboten und gerne für Präsentationen und Publikationen nachgefragt. Gemeinfrei sind Werke, an denen keine Immaterialgüterrechte bestehen, wie zum Beispiel das Urheberrecht oder ein ausschließliches Nutzungsrecht. Im Internet heißen diese oft Creative Commons, kurz CC.

Wer gemeinfreie Bilder verwendet, muss sich aber bewusst machen, dass sie dennoch Probleme bereiten können. Es ist immer zu hinterfragen, wie das Bild zu diesem Status gekommen ist.

Urheberrecht und Nutzungsrecht
In Deutschland ist das Urheberrecht grundsätzlich nicht übertragbar. Es kann auch nicht darauf verzichtet werden. Wenn ein Fotograf sein Bild in eine öffentliche Bilddatenbank einstellt, wird er deshalb in der Regel nur ein einfaches, zeitlich und inhaltlich meist unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an seinem Bild einräumen. So dürfen andere dieses Bild auch ohne Weiteres nutzen. Der Fotograf behält aber sein Urheberrecht.
Gemeinfrei: Risiko bleibt
Bilddatenbanken - insbesondere kostenlose Angebote - sind nie zu 100 Prozent sicher. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dort auch Bilder ohne die dafür erforderlichen Nutzungsrechte eingestellt werden. In der Regel wird man das nicht nachprüfen können. Wer ein Bild aus einer solchen Bilddatenbank verwendet, muss sich bewusst sein, dass der Urheber oder ein anderer - vielleicht ausschließlich - Nutzungsberechtigter Rechte geltend machen kann. Gewissheit besteht nur, wenn die Urheber- und Nutzungsrechte von der Entstehung eines Bildes bis zu seiner Nutzung lückenlos nachvollziehbar sind. Bei als gemeinfrei bezeichneten Bildern mag es vielleicht weniger wahrscheinlich sein, fremde Rechte zu verletzen, aber ganz lässt sich dieses Risiko nicht vermeiden.
Nutzungsbedingungen der Plattform beachten
Wer gemeinfreie Bilder verwenden will, muss auf jeden Fall die Nutzungsbedingungen der anbietenden Plattform einsehen. Oft übernehmen die Betreiber der Bilddatenbanken keine Gewährleistung für die Rechtefreiheit oder die eingeräumten Nutzungsrechte. Aus den Nutzungsbedingungen muss hervorgehen, dass der jeweilige Nutzer beim Hochladen eines Bildes versichert, dazu berechtigt zu sein und das für die Plattform erforderliche Nutzungsrecht auch übertragen darf. Den Nutzungsbedingungen ist auch zu entnehmen, für welchen Zweck die Nutzung zulässig ist. Achtung, denn gerade hier gibt es oft Einschränkungen. Die Bilddatenbank und der Fotograf - soweit identifizierbar - sind immer als Quelle anzugeben, auch wenn die Betreiber der Bilddatenbank dies nicht ausdrücklich verlangen.
Bildersuche
Empfehlungen für bestimmte Bilddatenbanken sind schlecht möglich. Das Angebot ist einfach zu groß. Die Suche http://search.creativecommons.org/ ist ein hilfreiches Instrument für die Suche nach gemeinfreien Bildern. Sie filtert die Sucheinstellungen auf den einzelnen Portalen entsprechend. Auch bei den großen Suchmaschinen ist dies möglich. Eine entsprechend gefilterte Suche setzt aber voraus, dass die Metadaten der einzelnen Bilder zu Nutzungs- und Urheberrechten stimmen. Sind die Zulässigkeit der Wiederverwendung und Weiterbearbeitung (gegebenenfalls auch nur nicht-kommerziell) nicht richtig hinterlegt, ist das Suchergebnis wertlos. Darauf müssen Sie unbedingt achten.

Ansprechpartner
Oliver Werner
Justiziariat
E-Mail: poststelle@fueak.bayern.de